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Frage: Anstellungsverordnung Gemeindepädagogischer Dienst

Ich bin in Hessen und Nassau (EKHN) zuhause. Unsere Anstellungsverordnung verlangt FH-Abschlüsse im sozialpädagogischen Bereich für die Anstellung von Gemeindepädagogen/Gemeindediakone. - Leider können fast alle Abgänger der traditionsreichen Fachschulen für Gemeindepädagogik einen solchen Abschluss nicht vorweisen. Nachqualifikation bedeutet in den meisten Fällen ein komplettes Bachelorstudium (8 Semester) hinten dran zu hängen. Aus unserer Sicht ist diese Anstellungsverordnung völlig abwegig, wir würden gerne Absolventen z.B. des CVJM-Kollegs, des Johanneums usw. anstellen, dürfen es nur nicht mehr. - Was können wir tun, um dennoch Absolventen von Fachschulen für den Dienst in unserer Gemeinde zu gewinnen? Hat jemand eine "geistreiche" Idee?

zuletzt bearbeitet von ein Geistreich-Mitglied
Initiator(in)
ein Geistreich-Mitglied
erstellt am: 26. Mai 2010, 16:27 Uhr
aktualisiert am: 09. September 2011, 12:25 Uhr
Stichworte:
Gemeindepädagogik, Gemeindediakon, Anstellung
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Keine vorliegend